Corona & Chorsingen

Aktuelle Bestimmungen zum Chorsingen in der Corona-Pandemie

Derzeit gibt es keine gültige Sächsische Corona-Hygiene-Allgemeinverfügung

Die Hygiene-Allgemeinverfügung lief am 2. April 2022 aus, eine neue Allgemeinverfügung ist nicht mehr vorgesehen. Eine Konkretisierung bestimmter Maßnahmen aus der Sächsischen-Corona-Schutz-Verordung ist nicht mehr erforderlich, da die meisten Schutzmaßnahmen zum 3. April 2022 wegfallen.

 

Infolge der Lockerungen der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gelten in Bezug auf das gemeinschaftliche Singen keine Einschränkungen mehr. Wir empfehlen, dort wo es angebracht ist, mögliche Vorsichtsregeln wie das Tragen von Mund-Nasen-Masken oder auch Abstandsregeln anzuwenden, um Sängerinnen und Sänger, deren Angehörige und das Publikum nicht zu gefährden. Auch regelmäßige Pausen zum Lüften und die Vermeidung von Körperkontakt sind noch immer wirkungsvolle Maßnahmen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu reduzieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Gesundheit der Chormitglieder und der interessierten Gäste ist nach wie vor von großer Bedeutung.

 

Aktuelle Informationen zur Situationen und zu Bekanntmachungen finden Sie auf der Website Coronavirus in Sachsen.

Mustervorlage 3G März 2022

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.