Kurs Frauenchor

Je nach Leistungsstand der Teilnehmer finden individuell angepasste Anforderungen aus Grund- oder Aufbaukurs Anwendung.

Weiterhin stehen Besonderheiten der Chorgattung im Vordergrund der Arbeit.

•   Repertoire

•   Stimmführung und Stimmpflege

•   Chorklang, Balance der Stimmgruppen

•   methodische Besonderheiten

•   usw.

Leitung

Nico Nebe (Zwickau)

Nico Nebe besuchte von 1983-1987 die Spezialklassen für Musikerziehung in Zwickau.

1989-1995 folgte ein Studium Chordirigieren an der Universität Chemnitz-Zwickau. Seitdem

wirkt er als freischaffender Musikerzieher, Dirigent, Komponist und Musikverleger in Zwickau.

Er fungiert als langjähriger Dirigent des Kammerchores „Belcanto“ Zwickau und des

Männerchores „Liederkranz“ Zwickau 1843. Beide Ensembles konnten unter seiner Leitung

zahlreiche Preise und Diplome bei nationalen und internationalen Wettbewerben erringen. Im Rahmen dieser Wettbewerbe wurde Nico Nebe mehrfach mit Dirigentenpreisen ausgezeichnet.

Seit 2002 ist er als Präsident des Westsächsischen Chorverbandes intensiv mit der Chorarbeit in Sachsen verbunden.

Darüber hinaus ist er regelmäßig als Juror bei nationalen und internationalen Chorwettbewerben tätig, leitet Chorleiterworkshops im Freistaat Sachsen und ist Dozent beim Sächsischen Chorleiterseminar.

2016 wurde Nico Nebe von der Bundesvereinigung Deutscher Chorverbände als Auszeichnung für hervorragende künstlerische Leistungen in der Chorleitung der Titel „Chordirekor BDC“ verliehen.

Seit 2019 bekleidet er das Amt des Landeschorleiters des Sächsischen Chorverbandes e.V.

Studiochor 

Mitglieder des Frauenchors Reichenbach

Mitglieder der Augustusburger Choryfeen

 

Programm

* Giovanni Giacomo Gastoldi: An hellen Tagen

* Heinrich Pfeil: Gut´ Nacht

* Klaus Schneider / Rolf Lukowsky: Der einfache Frieden

* Anton Günther: Wu de Walter haamlich rauschen (Satz: Karl Melzer)

* Piotr Janczak: Jubilata Deo

* Des Sonntags, wenn man Ruhe hat (Satz: Nico Nebe)

 

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.