Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht

Am 18.12.2020 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2020 gebilligt. 

 

Damit werden auch einige Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht umgesetzt:

  • Erhöhung des Ehrenamts- und Übungsleiterfreibetrages
    Der Übungsleiterfreibetrag wird ab 2021 von 2.400 € auf 3.000 € erhöht.
    Der Ehrenamtsfreibetrag wird von 720 € auf 840 € erhöht.
  • Erhöhung der Umsatzfreigrenze auf 45.000 €
    Die Freigrenze für steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe wird von 35.000 € auf 45.000 € angehoben. Ab 2021 bleiben die Gewinne bzw. Überschüsse der steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe also körperschaft- und gewerbesteuerfrei, wenn deren Einnahmen nicht über 45.000 € (einschließlich Umsatzsteuer) lagen.
  • Vereinfachter Spendennachweis bis 300 €
    Zuwendungen bis zu einer Höhe von 300 € können ab 2021 im vereinfachten Verfahren mit der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts oder einem Bareinzahlungsbeleg nachgewiesen werden. Ein Zuwendungsnachweis nach amtlichem Mustertext ist bis zu dieser Grenze nicht nötig.

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

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