Das sind unsere Gremien

Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des SCV. Sie ist mindestens einmal im Laufe von zwei Geschäftsjahren durch das Präsidium in Textform oder per E-Mail einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt. 

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.