Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des SCV. Sie ist mindestens einmal im Laufe von zwei Geschäftsjahren durch das Präsidium in Textform oder per E-Mail einzuberufen, im Übrigen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich und unter Angabe des Zwecks und der Gründe verlangt.
Das Nähere regelt die Satzung des Sächsischen Chorverbandes e. V.
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.