Nutzung der Einrichtungen des Jugendherbergswerkes

Jugendherbergen stehen allen Menschen offen. Jedoch gilt: „members only“. Wer in einer Jugendherberge übernachten und die Leistungen der Jugendherbergen nutzen möchte, muss Mitglied im Deutschen Jugendherbergswerk sein. Die DJH-Mitgliedskarte ist der Schlüssel zur Welt der Jugendherbergen. 

 

Der Sächsische Chorverband e. V. ist Mitglied des Deutschen Jugendherbergswerkes. Damit ermöglicht unser Verband, dass unsere Mitgliedschöre die Leistungen von der Übernachtung bis zur Nutzung von Räumen und Anlagen für ihre Chorarbeit nutzen können. Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass der jeweilige Chor zu unserem Verband gehört und sich mit seiner Mitgliedschaft die Türen zu den Jugendherbergen öffnen dürfen.

Sie möchten für Ihre Chorarbeit, beispielsweise für Probenwochenenden oder Workshops, Einrichtungen des Deutschen Jugendherbergswerkes nutzen?

Dann setzen Sie sich mit der Geschäftsstelle des Sächsischen Chorverbandes in Verbindung und beantragen Sie die dafür nötigen Dokumente.

Schreiben Sie uns eine E-Mail mit Ihrem Chornamen, den kurz genannten Zweck Ihrer Nutzung der Jugendherberge, oder rufen Sie uns an unter Telefon 03 71 . 27 26 44 44 . Wir senden Ihnen die entsprechenden Unterlagen gern zu. Natürlich können Sie auch den Postweg für Ihren Antrag nutzen.

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.