Informationen zum Transparenzregister

 

Screenshot der Website.

 

Zu den Gebührenbescheiden, die das Bundesfinanzministerium zum Thema Transparenzregister aktuell versendet, erreichen die Geschäftsstelle aktuell wiederholt Nachfragen.

 

Die wichtigsten Informationen haben wir für Chorverbände zusammengefasst:

  1. Gebührenbescheide für das Transparenzregister, ausgestellt von der Bundesanzeiger Verlag GmbH, werden auf gesetzlicher Grundlage gestellt und sind rechtmäßig.
  2. Gemeinnützige Vereine können von der Gebührenpflicht befreit werden. Die Befreiung wirkt jedoch nie rückwirkend.
  3. Beträge für die Jahre 2017 bis einschließlich 2019 müssen in jedem Fall gezahlt werden.
  4. Für das Jahr 2017 werden 1,25 EUR berechnet, für die Jahre 2018 und 2019 jeweils 2,50 EUR. Ab 2020 beträgt die Jahresgebühr 4,80 EUR.
  5. Haben Sie im Jahr 2020 einen Antrag auf die Befreiung von der Gebührenpflicht gestellt, so müssen Sie, sofern Sie vollständige Unterlagen eingereicht haben, für das Jahr 2020 nicht zahlen.
  6. Wenn Sie jetzt den Antrag für die Gebührenbefreiung stellen, müssen Sie die Gebühr für 2021 nicht zahlen. Es lohnt sich also, aktiv zu werden!

 

Für den Antrag auf Befreiung gibt es zwei Möglichkeiten.

 

Variante 1:

Schreiben Sie eine E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de. Wir empfehlen Ihnen diese einfachere Variante. Eine Vorlage für die E-Mail finden Sie im Anhang. Bitte ersetzen Sie die farbigen Textpassagen durch Ihre Daten.

Fügen Sie unbedingt den Freistellungsbescheid vom Finanzamt als Anlage bei. Sollte Ihnen ein aktueller Vereinsregisterauszug vorliegen, schicken Sie diesen ebenfalls als Anlage mit.

 

Variante 2: Registrieren Sie sich auf www.transparenzregister.de und beantragen Sie dort die Gebührenbefreiung. Die Schritt für Schritt-Anleitung finden Sie im Anhang als PDF-Dokument.

Sollten Sie im Prozess der Registrierung Fragen haben, steht Ihnen eine Telefonhotline zur Verfügung: 0800 1234337. Planen Sie hierfür aber etwas Zeit ein.

 

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.