Screenshot der Website.
Zu den Gebührenbescheiden, die das Bundesfinanzministerium zum Thema Transparenzregister aktuell versendet, erreichen die Geschäftsstelle aktuell wiederholt Nachfragen.
Die wichtigsten Informationen haben wir für Chorverbände zusammengefasst:
Für den Antrag auf Befreiung gibt es zwei Möglichkeiten.
Variante 1:
Schreiben Sie eine E-Mail an gebuehrenbefreiung@transparenzregister.de. Wir empfehlen Ihnen diese einfachere Variante. Eine Vorlage für die E-Mail finden Sie im Anhang. Bitte ersetzen Sie die farbigen Textpassagen durch Ihre Daten.
Fügen Sie unbedingt den Freistellungsbescheid vom Finanzamt als Anlage bei. Sollte Ihnen ein aktueller Vereinsregisterauszug vorliegen, schicken Sie diesen ebenfalls als Anlage mit.
Variante 2: Registrieren Sie sich auf www.transparenzregister.de und beantragen Sie dort die Gebührenbefreiung. Die Schritt für Schritt-Anleitung finden Sie im Anhang als PDF-Dokument.
Sollten Sie im Prozess der Registrierung Fragen haben, steht Ihnen eine Telefonhotline zur Verfügung: 0800 1234337. Planen Sie hierfür aber etwas Zeit ein.
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.