14.01.2022

Ab heute wieder im Chor singen möglich

Bedingung 2G+, Hygienekonzept und Nachweisführung

Ab heute, Freitag, 14. Januar 2022, ist Chorsingen in Sachsen unter 2G+ möglich. Der Freistaat Sachsen hat den Teil-Lockdown aufgehoben. Die neue Corona-Schutzverordnung ist ab heute bis zum 6. Februar gültig. Diese ermöglicht die Wiederaufnahme des Probenbetriebes für Chöre unter den Bedingungen von 2G+.

Ab heute, Freitag, 14. Januar 2022, ist Chorsingen in Sachsen unter 2G+ möglich. Der Freistaat Sachsen hat den Teil-Lockdown aufgehoben. Die neue Corona-Schutzverordnung ist ab heute bis zum 6. Februar gültig. 

 

Diese ermöglicht die Wiederaufnahme des Probenbetriebes für Chöre. Unter den Bedingungen von 2G+ können Chöre wieder singen, wenn:

 

  • teilnehmende Personen  geimpft oder genesen sind und dies nachweisen können UND zugleich
  • teilnehmende Personen  tagesaktuell negativ getestet sind und diese ebenfalls nachweisen. Der Test kann im Rahmen einer betrieblichen oder schulischen Testung oder in einem Testzentrum durchgeführt worden sein.
  • Die Pflicht zum Testnachweis entfällt für Personen, die bereits eine dritte Impfdosis (Booster) erhalten haben, Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, Personen mit vollständigem Impfschutz und zusätzlichem Genesenennachweis sowie vollständig Geimpfte, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt.
  • Verpflichtend ist außerdem eine Kontakterfassung im Rahmen eines Hygienekonzeptes.

 

Auch Konzerte sind unter diesen Bedingungen wieder möglich, allerdings mit der Einschränkung, dass lediglich 50 Prozent der Kapazität des Raumes genutzt werden dürfen, maximal aber 500 Personen zugelassen sind.

 

Wir freuen uns sehr, dass die neue Verordnung die Wiederaufnahme des Chorlebens im Freistaat ermöglicht, mahnen aber auch zur Vorsicht! Es liegt in unser aller Verantwortung dafür zu sorgen, dass Chorproben nicht als Risikoveranstaltungen betrachtet werden. 

 

Bitte achten Sie auf eine strikte Einhaltung der Hygienevorgaben.

 

Hier finden Sie die aktuellen Bekanntmachungen des Freistaates Sachsen zur Eindämmung des Corona-Virus.

 

 

Aktualisiertes Hygienekonzept

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.