21.09.2020

SCV-Mitgliederversammlung in Chemnitz 

Verbandschöre wählen einen neuen Präsidenten bzw. eine neue Präsidentin

Auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2020 in Chemnitz werden die Mitgliedsvereine des Sächsischen Chorverbandes ihren neuen Präsidenten wählen. Zuvor wird das Präsidium über seine Tätigkeit berichten und ein Resümee der bisherigen Arbeit ziehen. 

Das Präsidium des Sächsischen Chorverbandes hat zur ordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen. 

Foto: Archiv I Doc Winkler

Auf ihrer ordentlichen Mitgliederversammlung am 10. Oktober 2020 in Chemnitz werden die Mitgliedsvereine des Sächsischen Chorverbandes ihren neuen Präsidenten wählen. Zuvor wird das Präsidium über seine Tätigkeit berichten und ein Resümee der bisherigen Arbeit ziehen. Das Präsidium schlägt den Mitgliedern als Kandidatin Luise Neuhaus-Wartenberg vor. Die Politikerin ist 3. Vizepräsidentin des Sächsischen Landtages. Weitere Kandidaten können sich gern bis zur Mitgliederversammlung melden.

An der ordentlichen Mitgliederversammlung kann unter den aktuellen Bedingungen nur ein stimmberechtigter Vertreter pro Mitgliedschor teilnehmen. Gemäß Satzung des Sächsischen Chorverbandes verfügen einzelne Chöre/ Ensembles über eine Stimme pro angefangene 50 aktive Mitglieder. Die Teilnehmer müssen zudem bis zum 2. Oktober 2020 an die Geschäftsstelle verbindlich gemeldet werden. Zusammen mit der Rückmeldung müssen die Chöre die aktuelle Anzahl der aktiven Mitglieder des Chores und Ensembles angeben. Eine Erstattung der Fahrtkosten zur Mitgliederversammlung ist nicht möglich. Die Chorvorstände wurden rechtzeitig zu den Modalitäten der Versammlung informiert.

 

Wie alle Veranstaltungen unterliegt auch die Mitgliederversammlung den verschärften Auflagen der Corona-Schutz-Verordnung. Die Abstands- und Hygieneregeln müssen entsprechend eingehalten werden. Des weiteren wird eine Teilnehmerliste mit Namen und Kontaktdaten zum Zweck der möglichen Nachverfolgung von Kontakten durch das Gesundheitsamt erstellt. Die erfassten Daten werden nur für den vorgenannten Zweck verwendet und für mindestens drei Wochen aufbewahrt. Im Anschluss werden die Daten entsprechend gelöscht bzw. datenschutzkonform vernichtet. Empfänger der Daten ist das Gesundheitsamt, sofern eine Anforderung erfolgt. Teilnehmer, bei denen Erkältungssymptome vorliegen oder die Fieber haben, dürfen an der Veranstaltung nicht teilnehmen. Gleiches gilt natürlich insbesondere für jene Personen, bei denen eine Infektion mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2) diagnostiziert wurde bzw. ein Testergebnis noch offen ist oder die nachweislich unter ärztliche oder gesundheitsamtliche Quarantäne gestellt sind. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist zur Veranstaltung mitzubringen. Das Auslegen von Werbematerialien, Flyern und ähnlichem zur Veranstaltung ist nicht gestattet.

 

Die Veranstaltung beginnt am 10. Oktober 2020, 10 Uhr, 

im Kraftverkehr Chemnitz – Event- und Kongresskultur –, Fraunhoferstraße 60, 09120 Chemnitz.

 

Tagesordnung:

1. musikalischer Beitrag
2. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Wahl der Versammlungsleitung und der Protokollführung
4. Bestätigung der Tagesordnung
5. Bericht des Präsidenten (inkl. Vorschlag des Präsidiums zur Neuwahl des Präsidenten)
6. Bericht der Schatzmeisterin
7. Bericht der Revisoren
8. Aussprache zu den Berichten
9. Entlastung des Präsidiums
10. Wahl der Wahlkommission und des Wahlleiters
11. Wahl der Präsidentin/ des Präsidenten
12. Anträge an die Mitgliederversammlung/ Sonstiges

 

 

 

 

 

 


Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.