10.06.2021

Endlich können wir wieder singen

Ab dem 14. Juni sind Chorproben und Konzerte bei niedrigen Inzidenzien und unter Auflagen möglich

„Wir dürfen ab dem 14. Juni wieder gemeinsam singen, proben und Konzerte für unser Publikum geben!“ Das schreibt Luise Neuhaus-Wartenberg, Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes, in einem Rundschreiben an die Vorstände der Chorvereine, Chorleiter und Chorsänger*innen des Sächsischen Chorverbandes. „Lange haben wir warten müssen, diesen Satz auszusprechen. Heute kann ich Ihnen endlich mitteilen, dass wir unsere Chorarbeit wieder außerhalb von virtuellen Räumen aufnehmen dürfen.“

 

Endlich dürfen wir neu in den gemeinsamen Chorgesang starten!

Symbolfoto: Montage Doc Winkler

„Wir dürfen ab dem 14. Juni wieder gemeinsam singen, proben und Konzerte für unser Publikum geben!“ Das schreibt Luise Neuhaus-Wartenberg, Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes, in einem Rundschreiben an die Vorstände der Chorvereine, Chorleiter und Chorsänger*innen des Sächsischen Chorverbandes. „Lange haben wir warten müssen, diesen Satz auszusprechen. Heute kann ich Ihnen endlich mitteilen, dass wir unsere Chorarbeit wieder außerhalb von virtuellen Räumen aufnehmen dürfen. Ich denke, Sie fühlen wie ich bei diesem Satz eine große Erleichterung. Hinter uns liegen unendlich scheinende dunkle Monate, in denen uns unser liebstes Hobby genommen wurde. Jetzt können wir erst einmal aufatmen und demnächst unsere Stimmen wieder gemeinsam erklingen lassen“, heißt es in dem Schreiben, das am Mittwoch Abend an die Chorvorstände der Mitgliedschöre per Mail versendet wurde. 

 

Zuvor hatte die sächsische Staatsregierung am Dienstag eine neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet. Sie wird voraussichtlich am heutigen Donnerstag, 10. Juni, veröffentlicht. Ab dem kommenden Montag dürfen Laienchöre und -Ensemble auf Basis der Auflagen der Verordnung dann die Türen zu Proben und Konzerten wieder öffnen. Genau regelt die neue Verordnung folgendes: Liegt die 7-Tage-Inzidenzen in einem Landkreis oder einer Kreisfreien Stadt an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 100, so sind ab dem übernächsten Tag Proben und Auftritte von Laien- und Amateurchören unter den Auflagen der Terminbuchung, Kontakterfassung und Nachweis einer tagesaktuellen Testung möglich. Bei einer Inzidenz unter 35 entfällt die Testpflicht unter der Einhaltung der Mindestabstände. „Lassen Sie sich von dem Begriff der Terminbuchung bitte nicht verwirren“, erläutert SCV-Präsidentin Neuhaus-Wartenberg Details der Verordnung. „Für uns heißt das, dass es bei Proben und Auftritten eine Erfassung aller Kontakte (Chormitglieder und Publikum) geben muss, bei größeren Konzerten findet die Terminbuchung über den Kartenverkauf statt, allerdings mit Hinterlegung der Kontaktdaten. Grundsätzlich ist das Wichtigste für uns hier: Wir müssen unbedingt die geforderten Mindestabstände einhalten.“ Die SCV-Präsidentin hatte dazu nochmals Stunden vor der redaktionellen Fassung mit den zuständigen Ministerien Rücksprache genommen. 

 

Den für die Chorarbeit wichtigen Paragrafen legte sie auszugsweise nochmals gesondert ihrem Schreiben bei und verwies darauf, dass die Verordnung vaussichtlich ab 10. Juni unter www.coronavirus.sachsen.de/amtliche-bekanntmachungen.html im vollen Wortlaut nachgelesen werden könne. „Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutz-Verordnung können wir, wenn auch unter Auflagen, wieder gemeinsam singen, uns treffen, austauschen und unser Publikum mit unseren Liedern erfreuen. Bereits im Sommer 2020 haben wir als Verband und Sie als Chorgemeinschaften äußerst verantwortungsbewusst Proben und Konzerte mit Hygienekonzepten, Abstandsregeln und geeigneten Mund-Nase-Bedeckungen gestaltet. Auch in diesem Sommer werden wir Regeln beachten müssen. Die Mund-Nase-Bedeckungen werden uns begleiten, sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern unterschritten wird. Wenn auch nicht ausdrücklich gefordert, sollten wir unsere erarbeiteten Hygienekonzepte beibehalten und, wenn erforderlich, anpassen“, so Luise Neuhaus-Wartenberg. „Wir tragen Verantwortung für uns, für jede Sängerin und jeden Sänger, für unser Publikum und für alle, mit denen wir unseren Chorgesang teilen. Wir haben im letzten Jahr die Erfahrung machen müssen, dass unser schönstes Hobby der Welt auf einmal zur größten Gesundheitsbedrohung in der Pandemie wurde.“ Als Verband als Chorvorstände, Chorleitungen und Sänger*innen müsse sich jeder bewusst sein, „dass wir in den nächsten Wochen abermals im öffentlichen Fokus stehen werden. Riskieren wir nichts. Ich bitte Sie daher, im Interesse von uns allen eher etwas genauer mit den Auflagen umzugehen. Auch wenn ab einer 7-Tage-Inzidenz von unter 35 die Testpflicht entfallen kann, appelliere ich an Sie, lieber auf Nummer sicher zu gehen, wenn Ihnen das gut möglich ist. Auch unter unseren Sänger*innen, deren Familiengehörigen und unter unserem Publikum werden Personen sein, die noch ohne ausreichenden Impfschutz sind.“ 

 

Vor allem aber wünsche sie nun allen Chören, Sängerinnen und Sängern sowie Chorleitungen „viel Vorfreude auf die gemeinsamen Treffen und das Singen in Gemeinschaft, einen erfolgreichen Neustart in Ihren Chorgesang, erlebnisreiche erste Wiedersehen, spannende Chorproben und klangvolle Konzerte.“ Luise Neuhaus-Wartenberg zeigte sich erfreut, die langersehnte Freigabe der Chorarbeit nun endlich verkünden zu können. 

 

In zahlreichen Gesprächen in Hintergrundrunden und im direkten Austausch mit den zuständigen Ministerinnen hat sie in den zurückliegenden Wochen eindringlich für die Wichtigkeit des Chorsingens geworben, die zuständigen Ministerinnen auf die prekäre Situation der Chöre im Freistaat Sachsen aufmerksam gemacht, Vorschläge für Öffnungsklauseln unterbreitet und darauf gedrungen, dass der Chorgesang in Proben und Konzerten wieder möglich gemacht wird. Der Sächsische Chorverband brachte sich zudem in diverse Initiativen auf Landesebene ein, die machbare Konzepte und Rahmenbedingungen für Chöre forderten, die neben der Aufnahme der Proben- und Konzerttätigkeit der musikalischen Laienensembles zugleich die Auswirkungen auf die pandemische Situation und auf die Gesundheit aller Beteiligten mit verantwortungsvoll einschlossen.

 

 

Dem Schreiben der Präsidentin des Sächsischen Chorverbandes, Luise Neuhaus-Wartenberg, liegt ein Auszug aus der neuen Sächsischen-Corona-Schutz-Verordnung bei und der Leitfaden zum Neustart der Chorarbeit, den Landeschorleiter Nico Nebe den Chören und Chorleitungen als kleine Stütze für die ersten Chorproben mit an die Hand gibt. Nochmals angefügt wurde eine überarbeitete Mustervorlage eines Hygienekonzeptes.

 

Auszug aus der neuen Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 8. Juni 2021 zur Chorarbeit
Leitfaden zum Neustart der Chorarbeit
Mustervorlage Hygienekonzept, Stand 17. Juni 2021
Allgemeinverfügung, Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie, Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus Krankheit-2019 (COVID-19) vom 11. Juni 2021 

Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20

09111 Chemnitz

Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes.

Sächsischer Chorverband e.V.