Termin: 16. September 2023
Ort: Neuberinhaus Reichenbach
Weinholdstraße 7 | 08468 Reichenbach i. V.
Der Wettbewerb wird in folgenden Kategorien ausgeschrieben:
A - Gemischte Chöre
B - Gleichstimmige Chöre
C - Kinderchöre
D - Jazz-/Popchöre
O - Offene Kategorie (Beratungssingen)
Offene Kategorie – Beratungssingen
Um allen Chören die Möglichkeit zu geben, sich einer Fachjury zu stellen und somit aus kompetentem Munde Informationen über ihren derzeitigen Leistungsstand zu erhalten, wird ein Jury-Beratungssingen angeboten. Dieses Beratungssingen ist für die Chöre gedacht, welche nicht im Wettbewerb singen möchten.
Jeder Chor bereitet dafür mindestens drei Titel (mindestens 10 Minuten) und maximal fünf Titel (höchstens 15 Minuten) vor. Die gesamte Auftrittszeit darf 20 Minuten nicht überschreiten. Unter der Auftrittszeit ist die Zeit vom Beginn des Auftritts bis zum Abgang des letzten Chormitglieds zu verstehen.
In allen Kategorien muss mindestens ein Titel a-cappella aufgeführt werden.
Pflichttitel sind nicht vorgeschrieben.
Jedoch können nur diejenigen Chöre den Kategoriesieg (außer in Kategorie D) bzw. den Preis des Sächsischen Chorverbandes (betrifft alle Kategorien) erringen, die
· eine Komposition vor 1750,
· eine Komposition zwischen 1751 und 1950 und
· eine Komposition nach 1980
vortragen.
In Kategorie D können nur Chöre den Kategoriesieg erringen, die Stücke von mindestens drei verschiedenen Komponisten/Arrangeuren vortragen.
Alle Chöre haben folgende Auftrittsmöglichkeiten:
Neben der Bekanntgabe der Preise und Wertungen in den jeweiligen Kategorien wird der Chorpreisgewinner bekanntgegeben. Die prämierten Chöre treten nach Zusammenstellung und Repertoirewahl der Jury auf.
Alle Chöre erhalten eine Teilnahmeurkunde und die Möglichkeit, ein auswertendes Jurorengespräch wahrzunehmen.
Alle teilnehmenden Chöre sind angehalten, während der gesamten Veranstaltung anwesend zu sein.
Die Wettbewerbsveranstaltungen sind öffentlich.
Teilnahmeberechtigt sind Laienchöre, die nachweislich mindestens zwei Jahre als eigenständiger Chor existieren und wirken. Später gegründete Chöre können auf besonderen Antrag vom Veranstalter zugelassen werden. Berufschöre und professionelle Vokalensembles sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Laien werden für diesen Wettbewerb als Personen definiert, die ihren Lebensunterhalt nicht oder auch teilweise nicht durch Singen bzw. Gesangsunterricht verdienen bzw. dürfen sie nicht Mitglieder in professionellen oder semiprofessionellen Chören sein. Dies gilt nicht für die Chorleiter.
Alle Sängerinnen und Sänger müssen aktive Mitglieder des gemeldeten Chores sein, der wiederum den Kriterien für die gewählte Kategorie entspricht.
Über Einzelfälle zur Zulassung zum Wettbewerb entscheidet der Veranstalter.
Die Anmeldung zum Wettbewerb erfolgt mit dem zugehörigen Formular und wird mit dem Eingang in der Geschäftsstelle des Veranstalters verbindlich.
Der Bewerbung ist eine aussagekräftige Vita (maximal 4000 Zeichen) über die musikalische Tätigkeit des Chores sowie ein aktuelles Foto (vorzugsweise als Datei mindestens 300dpi) des Chores beizufügen.
Mit der Anmeldung werden entstehende Rechte durch Aufnahmen bei der Veranstaltung und Veröffentlichungen in Medien an den Veranstalter übertragen. Damit sind keine eigenen Aufnahmen gestattet.
Die Teilnehmergebühr beträgt für
Chöre des SCV: 80,- €
Alle anderen Chöre: 120,- €
Zum Begleichen der Teilnehmergebühr stellt der SCV eine Rechnung. Bei Rücktritt besteht kein Anspruch auf Erstattung der Gebühr.
Bewertungskriterien
Die Leistungsbewertung erfolgt nach folgenden Gesichtspunkten in entsprechend den Unterkategorien differenzierten Maßstäben bzw. Anforderungen:
a) technische Ausführung:
Intonation, Rhythmik, Phrasierung, Artikulation
b) künstlerische Ausführung:
Zeitmaß, Agogik, Dynamik, Textinterpretation, Stiltreue, Chorklang, Suggestivität
c) Programmgestaltung
Die hier aufgeführten Kriterien werden der Bewertung unter Berücksichtigung ihrer unterschiedlichen Bedeutung für die verschiedenen Kategorien zugrunde gelegt.
Folgende Prädikate werden vergeben:
· mit hervorragendem Erfolg teilgenommen / 23,0 bis 25,0
· mit sehr gutem Erfolg teilgenommen / 21,0 bis 22,9
· mit gutem Erfolg teilgenommen / 16,0 bis 20,9
· mit Erfolg teilgenommen / 11,0 bis 15,9
· teilgenommen / 1,0 bis 10,9
Preise
Aufgrund der Jurywertung können Preise, Diplome und Auszeichnungen vergeben werden. Alle Chöre erhalten eine Teilnehmerurkunde mit der erreichten Punktzahl und dem Prädikat.
a) Kategoriesieger:
In einer Kategorie erhält der nach Punkten erstplatzierte Chor der jeweiligen Kategorie den Titel „Kategoriesieger“, falls er mindestens das Prädikat „mit sehr gutem Erfolg teilgenommen“ erhalten hat. Der Preis für den Kategoriesieger beträgt 300,00 €.
b) Preis des Sächsischen Chorverbandes
Für herausragende Leistungen innerhalb des Wettbewerbes kann die Jury den jährlichen SCV-Preis in Höhe von 500,00 € vergeben.
c) Sponsoren – Sonderpreise:
Die Jury kann für hervorragende Leistungen und besondere Präsentationen Sonderpreise des Veranstalters bzw. von Sponsoren vergeben.
Die Jury besteht aus mindestens drei Persönlichkeiten des chorischen Musiklebens, davon höchstens eine aus dem gastgebenden Regionalverband.
Die Juryberatungen sind nicht öffentlich. Die Juroren sind außerhalb der Beratungsgespräche hinsichtlich der Einzelheiten der Juryberatungen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Die Entscheidungen des Veranstalters und der Jury sind unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Allen Teilnehmern steht ein Auswertungsgespräch mit der Jury oder einzelnen Mitgliedern der Jury zu, in welchem entsprechend der Bewertungskriterien das musikalische Können und die künstlerische Ausdrucksfähigkeit des Chores eingeschätzt werden.
Die Anmeldung erfolgt bis zum 16. Juni 2023 über das Anmeldeformular möglich.
Rückfragen sind über die Geschäftsstelle des SCV unter folgenden Kontakten möglich.
Tel: 0371 27264444
E-Mail: geschaeftsstelle@s-cv.de
www.s-cv.de
Sächsischer Chorverband e.V.
Moritzstraße 20
09111 Chemnitz